Das haben wir uns auf die Fahne geschrieben:
Unsere Statuten
Statuten der Vereinigung pro Gaiserwald (pdf)
Art. 1 Name
Unter der Bezeichnung "Vereinigung pro Gaiserwald" (VPG) besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 bis 79 ZGB, mit Sitz in Abtwil SG. Er ist politisch und konfessionell neutral.
Art. 2 Zweck und Ziel
Das Ziel des Vereins besteht in der uneigennützigen Förderung einer einwohner- und umweltfreundlichen Entwicklung der Dörfer Abtwil, St. Josefen und Engelburg. Wir sind bestrebt, durch Öffentlichkeitsarbeit Problemstellungen und Aufgaben des öffentlichen Interesses einer Lösung zuzuführen, die dem Wohl oder Nutzen der Allgemeinheit dienen. Der Verein verfolgt keine kommerziellen Zwecke und erstrebt keinen Gewinn.
Art. 3 Mitgliedschaft
Aktiv- und Gönnermitglieder können werden:
alle an einer einwohner- und umweltfreundlichen Entwicklung der Gemeinde Gaiserwald interessierten natürlichen und juristischen Personen, Institutionen und Organisationen, die die Ziele des Vereins unterstützen wollen.
Über die Aufnahme von Mitgliedern beschliesst der Vorstand. Der Austritt aus dem Verein ist jederzeit möglich und muss dem Vorstand schriftlich mitgeteilt werden. Für das angebrochene Jahr ist der volle Jahres-Mitgliederbeitrag zu bezahlen.
Das Vereinsjahr entspricht dem Kalenderjahr.
Ein Mitglied kann auf Antrag des Vorstandes durch Beschluss der Hauptversammlung ohne Angabe von Gründen ausgeschlossen werden.
Art. 4 Mittel
Die Einnahmequellen des Vereins sind:
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Mitgliederbeiträge von Aktiv- und Gönnermitgliedern
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Spenden, Zuwendungen
Die Beiträge der Aktivmitglieder sowie die Mindestbeiträge der Gönnermitglieder werden alljährlich durch die Hauptversammlung festgelegt.
Gönnermitglieder bezahlen einen jährlichen Beitrag, der mindestens demjenigen der Aktivmitglieder entspricht.
Art. 5 Organisation
Organe des Vereins sind:
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Die Hauptversammlung
-
Der Vorstand
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Die Kontrollstelle
Die Organe des Vereins sind ehrenamtlich tätig und haben grundsätzlich nur Anspruch auf Entschädigung ihrer effektiven Spesen und Barauslagen.
Als Vereinsjahr gilt das Kalenderjahr (1. Januar - 31. Dezember).
Rechtsverbindliche Unterschrift führt die Präsidentin oder der Vizepräsident, zusammen mit einem anderen Mitglied des Vorstandes. Für den Postcheck- und Bankverkehr führen der Finanzchef und der Kassier die Einzelunterschrift.
Art. 6 Hauptversammlung
Die Hauptversammlung tritt jährlich mindestens einmal zusammen. Die Einberufung einer ausserordentlichen Hauptversammlung können der Vorstand oder 1/5 der Mitglieder unter Angabe des Zwecks verlangen.
Die Einladung hat schriftlich unter Angabe der Traktanden spätestens 14 Tage vor der Hauptversammlung zu erfolgen. Es wird ein Protokoll geführt.
Art. 7 Aufgaben
Der Hauptversammlung obliegen folgende Geschäfte:
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Sie wählt den Vorstand
-
Sie nimmt Kenntnis von der Geschäftsführung, der Jahresrechnung und entlastet die Organe des Vereins
-
Sie entscheidet über Statuten Änderungen
-
Sie entscheidet über die vom Vorstand unterbreiteten Anträge
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Sie legt die jährlichen Mitgliederbeiträge fest
-
Sie entscheidet mit Zweidrittelmehrheit über Ausschlüsse von Mitgliedern.
Art. 8 Vorstand
Der Vorstand wählt das Präsidium. Die Amtsdauer beträgt zwei Jahre. Wiederwahl ist möglich. Das Präsidium vertritt den Verein nach aussen.
Der Vorstand entscheidet über die zu leistende Öffentlichkeitsarbeit und besorgt die laufenden Geschäfte.
Der Vorstand ist befugt, die laufenden Geschäfte an das Präsidium zu delegieren. Die Amtsdauer des Vorstandes beträgt zwei Jahre. Wiederwahl ist möglich. Der Vorstand besteht aus höchstens sieben Mitgliedern.
Das Präsidium besorgt die laufenden Geschäfte, die ihm der Vorstand überträgt und leitet die Versammlungen. Das Präsidium hat darüber Rechenschaft gegenüber dem Vorstand und der Hauptversammlung abzulegen.
Art. 9 Kontrollstelle
Die Kontrollstelle besteht aus zwei Personen. Sie prüft die Jahresrechnung und führt jährlich zuhanden der Hauptversammlung eine Revision durch. Sie erstattet dem Vorstand zuhanden der Hauptversammlung Bericht. Die Amtsdauer beträgt zwei Jahre. Wiederwahl ist möglich.
Art. 10 Haftung
Für die Verbindlichkeiten des Vereins haftet das Vereinsvermögen. Die Haftung der Mitglieder ist beschränkt auf den Jahresbeitrag.
Art. 11 Auflösung
Die Auflösung des Vereins kann durch Beschluss einer Hauptversammlung und mit dem Stimmenmehr von 2/3 der anwesenden Mitglieder beschlossen werden.
Das Vereinsvermögen ist einem gemeinnützigen Zweck zu übergeben. Die Verteilung unter die Mitglieder ist ausgeschlossen.
Art. 12 Gemeinnützigkeit
Der Verein ist gemeinnützig.
Diese Statuten treten mit ihrer Genehmigung durch die Gründungsversammlung in Kraft.
Abtwil, 3. Juli 2006
1. Revision HV 25.10.2007
Die Präsidentin Ruth Heeb
Der Aktuar Cornel Gähwiler


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Auch unkonventionelle Ideen und neue Ansätze brauchen Raum und Unterstützung. Wir freuen uns, wenn Sie unsere Arbeit mittragen und unserer Vereinigung beitreten.
Nur so können wir auch in Zukunft tatkräftig anpacken und etwas Bewegen in unserer Gemeinde.
Jahresbeitrag:
Einzelmitgliedschaft:
CHF 25.--
Familienmitgliedschaft:
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Vereinigung pro Gaiserwald
Frau Ruth Heeb
Ebnetstrasse 36
9032 Engelburg
Vereinigung
pro Gaiserwald
-
Gemeinsam leisten wir einen Beitrag zum Wohle und zur Entwicklung unserer Dörfer und unserer Gemeinde.
-
Wir haben ein offenes Ohr - auch für unkonventionelle Ideen und Ansätze.
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Wir informieren Sie regelmässig über aktuelle Projekte in unserer Gemeinde.
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Mit unserer Hauptversammlung bieten wir einmal im Jahr die Möglichkeit zum Meinungsaustausch und zum Knüpfen von Kontakten über die Dorfgrenzen hinweg.
-
Auch unter dem Jahr erreichen Sie uns mit Ihren Ideen und Anregungen.
Cornel Gähwiler
Aktuar
Dipl. Bau-Ing. HTL i.R.
Tannenstrasse 3
9032 Engelburg
Meine Interessen:
Wandern, Garten, Reiten, Biken, Oldtimer.
Warum ich mich bei pro Gaiserwald engagiere:
XXXXXXXXX
Susanna Backes
Kassierin
Kantonale Lebensmittelkontrolleurin i.R.
Kreisrichterin in St. Gallen
St. Gallerstrasse 104A
9032 Engelburg
Meine Interessen:
Tennis, Reisen.
Warum ich mich bei pro Gaiserwald engagiere:
XXXXXXXXX
Ruedi Graf
Beisitzer
Unternehmer i.R.
Alpsteinstrasse 9
9030 Abtwil
Meine Interessen:
Familie, Tiere, Reiten, Natur, Politik
Warum ich mich bei pro Gaiserwald engagiere:
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Roman Rutz
Beisitzer IT
Eidg. dipl. Metallbauplanermeister, Metallbautechniker SMT-TS
Inhaber PBF Fassadentechnik GmbH
Sonnenbergstrasse 86
9030 Abtwil
Meine Interessen:
Fussball, Tennis, Badminton, Wandern, Skifahren, Biken, Reisen, Handwerken, meine Familie.
Warum ich mich bei pro Gaiserwald engagiere:
"Ich setze mich dafür ein, dass wir für unsere Gemeinde Lösungen finden, die zukunftsfähig sind und unsere Lebensqualität verbessern. Und von denen auch die nächste Generation profitieren kann."